Kranken- & Unfallversicherung
Während eines Dienstes sind Sie kostenlos durch die Militärversicherung gegen Unfall, Krankheit und Invalidität versichert. Ihre Leistungen sind grundsätzlich mit der zivilen Versicherung vergleichbar, durch den Einbezug von Zahnbehandlungen teilweise sogar besser. Franchise und Selbstbehalt werden von der Militärversicherung keine berechnet. Hingegen ist die freie Arzt- und Spitalwahl eingeschränkt, in längeren Diensten gar ausgeschlossen.
Dauert ein Dienst ununterbrochen min. 61 Tage, entfällt die zivile Krankenversicherungs-Pflicht. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, um während dieser Zeit keine Prämien bezahlen zu müssen! Zusatzversicherungen (zB. Private Abteilung) sind davon nicht betroffen.
Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Sie in Verrichtung Ihres Dienstes verursachen, haftet ausschliesslich der Bund: Sie können nicht direkt haftbar gemacht werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung auf Sie Rückgriff genommen werden kann.
Häufiger ist im Dienst verlorenes Material zu ersetzen und wird regelmässig auch verrechnet; dabei können schnell hohe Beträge zusammenkommen. Beachten Sie unbedingt, dass private Haftpflichtversicherungen Schäden aus dem Militärdienst oft explizit aus der Deckung ausnehmen. Informationen dazu finden Sie in Ihrer Police.