
Das Prorektorat Forschung & Faculty vergibt an Mitarbeitende auf Stufe Doktorat, Postdoktorat oder Assistenzprofessur Mittel für Peer-Projekte, die durch eine Gruppe von Nachwuchskräften verwirklicht werden. Dabei profitieren die Peers sowohl von dem gemeinsamen Austausch als auch von der Durchführung eines für sie relevanten Projektes.
Peer Projekte verfolgen mindestens eines der folgenden Ziele:
• Kompetenzerweiterung (methodisch, fachlich oder überfachlich)
• Vernetzung und Austausch innerhalb der Scientific Community
• Orientierung im akademischen System und/oder Funktionsweise akademischer Karrieren
• Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit bzw. des Impacts der eigenen Forschung
Voraussetzungen
Gefördert werden Projekte, die
• durch eine Gruppe von mind. drei Nachwuchskräften (mehrheitlich der HSG angehörig) initiiert, konzipiert und durchgeführt werden
• sich über einen Zeitraum von einem bis max. 2 Semestern ziehen (die Verlängerung eines Projekts über einen erneuten Antrag ist grundsätzlich möglich)
• sich in einem Budgetrahmen von CHF 1'000 bis CHF 3'000 bewegen
Nicht gefördert werden
• Projekte, die Teil eines Doktoratsprogramms der Universität St.Gallen sind
• Projekte, die bereits bestehende Aktivitäten (z.B. innerhalb eines Instituts, Doktoratsprogramms oder studentischen Vereins) weiterführen
• In Co-Autorschaft erstellte wissenschaftliche Publikationen
• Konferenzreisen
Mittelverwendung
• Für Tagungs-, Seminar- oder Diskussions-Formate:
-Raum- bzw. Mietkosten, welche an die Universität St.Gallen geleistet werden müssen
-Verpflegungskosten für die Teilnehmenden
-Reise- und Unterbringungspauschalen der auswärtigen Teilnehmenden, die einen aktiven Beitrag leisten
-Organisationskosten
Zur Anwendung kommen die Pauschalen des Fonds für Forschungsgespräche (HSG Intranet)
• Für Trainingsformate
-Honorare und Spesen für Trainer/innen
-Verpflegungskosten für die Teilnehmenden
• Für Druck-, Audio- oder Videoformate
- Herstellungskosten (ganz oder teilweise)
Gefördert werden können einmalige Veranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen
Antragstellung
Anträge können jeweils auf den 4. April oder 10. Oktober gestellt werden. Projekte können frühestens 4 Wochen nach Antragstellung starten. Antragsformular rechts unter Downloads.
Wir empfehlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Beurteilung
Die Anträge werden durch eine HSG-Jury begutachtet. In einem kompetitiven Verfahren wird den aussichtsreichsten Projekten eine Förderung zugesprochen.
Folgende Beurteilungskriterien kommen zur Anwendung:
• Qualität des Antrags, vor allem in Bezug auf Projektfokus, Zielsetzung und insbesondere konkrete und realisierbare Aufstellungen zur Umsetzung der Ziele
• Relevanz und Mehrwert für die Forschungsarbeit bzw. akademische Laufbahn der Antragstellenden bzw. der Zielgruppe
• Mehrwert der Gruppenkonstellation für die Bearbeitung des Projekts
• Originalität und Durchführbarkeit des Projekts
• Kosteneffizienz (Matching Funds sind möglich und ausdrücklich erwünscht)
Abwicklung des Projekts
• Nach Zusprache kann das Projekt gestartet werden
• Die tatsächlichen Kosten für das Projekt werden gemäss Rechnung (maximal bis zum bewilligten Betrag) durch das Faculty Development erstattet
• Nach Abschluss des Projekts ist ein Projektbericht einzureichen